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Elena Öttl
Physiotherapeutin
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VERORDNUNG
Für Physiotherapie benötigen Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung.
Bitten Sie Ihren Arzt Ihren Verordnungsschein wie folgt auszustellen:
10x Physiotherapie a 30/45/60 min
BEWILLIGUNG
Um seitens der Krankenkassa eine tarifmäßige Kostenerstattung zu erhalten, muss die Veordnung chefärztlich bei der jeweiligen Krankenkassa bewilligt werden.
KOSTEN
Da ich eine Wahltherapeutin bin,
werden die Einheiten von Ihnen
vorerst selbst bezahlt.
Nach Abschluss Ihrer Behandlung
können Sie die Rechnungen
mitsamt Ihrer Bewilligung
bei der jeweiligen Krankenkassa
zur Rückerstattung einreichen.
Wie hoch die jeweilige Refundierung ist,
hängt von der Krankenkassa ab.
ABSAGEFRIST
Bitte beachten Sie, dass ich vereinbarte Termine ausschließlich für Sie reserviert halte. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie diesen bis spätestens 24 Stunden werktags vorher abzusagen, ansonsten wird dieser zur Gänze verrechnet.
