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Elena Öttl

Physiotherapeutin 

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VERORDNUNG

Für Physiotherapie benötigen Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung.

Bitten Sie Ihren Arzt Ihren Verordnungsschein wie folgt auszustellen: 

10x Physiotherapie a 30/45/60 min

BEWILLIGUNG

Um seitens der Krankenkassa eine tarifmäßige Kostenerstattung zu erhalten, muss die Veordnung chefärztlich bei der jeweiligen Krankenkassa bewilligt werden. 

KOSTEN

Da ich eine Wahltherapeutin bin,

werden die Einheiten von Ihnen

vorerst selbst bezahlt. 

Nach Abschluss Ihrer Behandlung

können Sie die Rechnungen

mitsamt Ihrer Bewilligung

bei der jeweiligen Krankenkassa

zur Rückerstattung einreichen.

Wie hoch die jeweilige Refundierung ist,

hängt von der Krankenkassa ab.

 

ABSAGEFRIST

Bitte beachten Sie, dass ich vereinbarte Termine ausschließlich für Sie reserviert halte. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie diesen bis spätestens 24 Stunden werktags vorher abzusagen, ansonsten wird dieser zur Gänze verrechnet.

 

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