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Magdalena Stieger

Physiotherapeutin 

Osteopathin

Telefon

+43 677 64803205

Über mich

Osteopathie und auch Physiotherapie bedeutet für mich, den Menschen als Ganzes zu betrachten und die Selbstheilungskräfte des Körpers zu unterstützen.

Jede Behandlung ist individuell auf Sie abgestimmt, denn kein Mensch ist wie der andere.

Besonders wichtig ist mir, dass Sie sich bei mir wohl und gut aufgehoben fühlen. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, um Ihre Beschwerden zu lindern und Ihr Wohlbefinden zu fördern – immer in einem vertrauensvollen und entspannten Umfeld.

Nach dem Abschluss meiner Ausbildung zur Masseurin und dem darauffolgenden Abschluss der Physiotherapie- Ausbildung 2016 an der VPT Bad Birnbach, begann ich in einem neurologischen Rehazentrum zu arbeiten.

Vorerst spezialisierte ich mich durch die Bobath Ausbildung, die ich im Rahmen der Arbeit im Rehazentrum machen konnte, auf Patienten mit neurologischen Erkrankungen.

 

2019 startete ich dann mit voller Motivation mein Osteopathie Studium an der IAO in Wien und begann immer mehr die Möglichkeiten der Osteopathie in meine Arbeit einfließen zu lassen. Seit 2021 konzentriere ich mich voll auf meine Selbständigkeit und arbeitete seither in Schärding als selbstständige Physiotherapeutin und Osteopathin.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit zu begleiten.

 

Berufsbildung

 

Bis 2012 Betreuerin für Menschen mit Behinderung

2014 Abschluss Masseur und med. Bademeister

2016 Abschluss Physiotherapie

Seit 2019 Osteopathie

Jetzt
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VERORDNUNG

Für Physiotherapie benötigen Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung.

Bitten Sie Ihren Arzt Ihren Verordnungsschein wie folgt auszustellen: 

10x Physiotherapie a 30/45/60 min

BEWILLIGUNG

Um seitens der Krankenkassa eine tarifmäßige Kostenerstattung zu erhalten, muss die Veordnung chefärztlich bei der jeweiligen Krankenkassa bewilligt werden. 

KOSTEN

Da ich eine Wahltherapeutin bin,

werden die Einheiten von Ihnen

vorerst selbst bezahlt. 

Nach Abschluss Ihrer Behandlung

können Sie die Rechnungen

mitsamt Ihrer Bewilligung

bei der jeweiligen Krankenkassa

zur Rückerstattung einreichen.

Wie hoch die jeweilige Refundierung ist,

hängt von der Krankenkassa ab.

 

ABSAGEFRIST

Bitte beachten Sie, dass ich vereinbarte Termine ausschließlich für Sie reserviert halte. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie diesen bis spätestens 24 Stunden werktags vorher abzusagen, ansonsten wird dieser zur Gänze verrechnet.

 

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