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Magdalena Stieger
Physiotherapeutin
Osteopathin
Telefon
+43 677 64803205
Über mich
Osteopathie und auch Physiotherapie bedeutet für mich, den Menschen als Ganzes zu betrachten und die Selbstheilungskräfte des Körpers zu unterstützen.
Jede Behandlung ist individuell auf Sie abgestimmt, denn kein Mensch ist wie der andere.
Besonders wichtig ist mir, dass Sie sich bei mir wohl und gut aufgehoben fühlen. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, um Ihre Beschwerden zu lindern und Ihr Wohlbefinden zu fördern – immer in einem vertrauensvollen und entspannten Umfeld.
Nach dem Abschluss meiner Ausbildung zur Masseurin und dem darauffolgenden Abschluss der Physiotherapie- Ausbildung 2016 an der VPT Bad Birnbach, begann ich in einem neurologischen Rehazentrum zu arbeiten.
Vorerst spezialisierte ich mich durch die Bobath Ausbildung, die ich im Rahmen der Arbeit im Rehazentrum machen konnte, auf Patienten mit neurologischen Erkrankungen.
2019 startete ich dann mit voller Motivation mein Osteopathie Studium an der IAO in Wien und begann immer mehr die Möglichkeiten der Osteopathie in meine Arbeit einfließen zu lassen. Seit 2021 konzentriere ich mich voll auf meine Selbständigkeit und arbeitete seither in Schärding als selbstständige Physiotherapeutin und Osteopathin.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit zu begleiten.
Berufsbildung
Bis 2012 Betreuerin für Menschen mit Behinderung
2014 Abschluss Masseur und med. Bademeister
2016 Abschluss Physiotherapie
Seit 2019 Osteopathie

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VERORDNUNG
Für Physiotherapie benötigen Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung.
Bitten Sie Ihren Arzt Ihren Verordnungsschein wie folgt auszustellen:
10x Physiotherapie a 30/45/60 min
BEWILLIGUNG
Um seitens der Krankenkassa eine tarifmäßige Kostenerstattung zu erhalten, muss die Veordnung chefärztlich bei der jeweiligen Krankenkassa bewilligt werden.
KOSTEN
Da ich eine Wahltherapeutin bin,
werden die Einheiten von Ihnen
vorerst selbst bezahlt.
Nach Abschluss Ihrer Behandlung
können Sie die Rechnungen
mitsamt Ihrer Bewilligung
bei der jeweiligen Krankenkassa
zur Rückerstattung einreichen.
Wie hoch die jeweilige Refundierung ist,
hängt von der Krankenkassa ab.
ABSAGEFRIST
Bitte beachten Sie, dass ich vereinbarte Termine ausschließlich für Sie reserviert halte. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie diesen bis spätestens 24 Stunden werktags vorher abzusagen, ansonsten wird dieser zur Gänze verrechnet.